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Leistungen · Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Amtlich anerkannte Übersetzungen von Urkunden und Verträgen – gültig bei Standesämtern, Gerichten, Hochschulen und Ausländerbehörden im gesamten DACH-Raum.

Was wir übersetzen

Dokumente mit rechtlicher Wirkung

Personenstandsurkunden

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteile und Abstammungsnachweise.

Zeugnisse & Nachweise

Schulzeugnisse, Hochschuldiplome, Arbeitszeugnisse, Approbationen sowie Führungszeugnisse für Anerkennungsverfahren.

Verträge & Vollmachten

Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, notarielle Vollmachten, AGB und Handelsregisterauszüge für den internationalen Geschäftsverkehr.

Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten

Wird die Übersetzung überall anerkannt?

Übersetzungen einer allgemein beeidigten Dolmetscherin werden bundesweit von Gerichten, Behörden und Standesämtern anerkannt. In Österreich und der Schweiz gelten teils abweichende Regelungen – wir prüfen das vor Auftragsannahme und weisen Sie darauf hin, falls eine zusätzliche Apostille erforderlich ist.

Brauche ich das Originaldokument?

Für die Übersetzung selbst genügt ein gut lesbarer Scan. Ob die Behörde zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie verlangt, hängt vom Verfahren ab – sagen Sie uns, wofür Sie das Dokument benötigen, dann klären wir das mit.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Standardurkunden liegen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vor. Bei Fristen im Visums- oder Standesamtsverfahren ist auch eine Expressbearbeitung möglich – nennen Sie den Termin bereits in der Anfrage.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination und Dringlichkeit. Bei Standardurkunden arbeiten wir mit Festpreisen pro Dokument, damit Sie vorab Planungssicherheit haben. Laden Sie das Dokument hoch und Sie erhalten ein verbindliches Angebot.

Dokument hochladen, Festpreis erhalten

Ein Scan genügt für ein verbindliches Angebot.

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